Ab 3.5. starten auch an der JFS zahlreiche Abschluss- und Zwischenprüfungen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ergeben sich zahlreiche Änderungen. Detaillierte Informationen erhalten Sie per Email.
Wichtige Änderungen sind:
Alle Prüflingen müssen eine Stunde vor Prüfungsbeginn im Prüfungsraum erscheinen
Zum Schutz aller Beteiligten erhalten die Prüflinge die Möglichkeit vor der Prüfung einen Schnelltest durchzuführen
Getestete Personen schreiben in anderen Räumen als ungetestete Personen
Positiv getestete Personen müssen umgehend die Schule verlassen, dürfen erst mit einem negativem PCR-Test wieder an den Prüfungen teilnehmen und müssen verpasste Prüfungen am Nachtermin nachholen
Aufgrund der sehr hohen Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Esslingen wird ab 26.04. wieder auf Fernunterricht umgestellt. Daher bleiben die Schülerinnen und Schüler aller Klassen (mit Ausnahme der nachstehenden Abschlussklassen) ab Montag bitte zuhause und nehmen am Fernunterricht teil.
Für folgende Abschlussklassen wird weiterhin Präsenzunterricht im Wechselbetrieb (A-/B-Woche) angeboten:
BKIIA, BKIIB
WSIIA, WSIIB (Mo. + Di.)
GJ1A, GJ1B, GJ1C
Die Testpflicht bleibt für diese Klassen bestehen.
Ob Sie zur A- oder B-Gruppe gehören erfahren Sie von Ihrer Klassenlehrkraft. Wer nicht im Präsenzunterricht ist, muss am Fernunterricht teilnehmen.
Für alle anderen Klassen gilt Fernunterricht.
Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Esslingen an drei Tagen in Folge über 200 liegen, wird ab dem übernächsten Tag auf Fernunterricht für alle Klassen umgestellt. Wir informieren dann an dieser Stelle darüber.
Testpflicht:
Ein negatives Testergebnis ist ab 19.04. für die Teilnahme am Präsenzunterricht Voraussetzung. Die Testung über Selbsttest findet zweimal wöchentlich in der Schule statt und wird durch die Lehrkräfte der jeweils ersten Stunde angeleitet. Ein Einteilung der Klassen für die Testungen finden Sie hier.
Die Durchführung der Testung in der Schule kann nur erfolgen, sofern bei minderjährigen SchülerInnen die Sorgeberechtigten hierzu eine entsprechende Erklärung abgeben. Volljährige Schülerinnen und Schüler können die Erklärung selbst unterschreiben.
Die Erklärung kann hier heruntergeladen werden. Schülerinnen und Schüler müssen das ausgefüllte und unterschriebene Formular am ersten Schultag in der Woche vom 19. April 2021 vorlegen. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, ist keine Testung möglich. Ein Schulbesuch ist somit ausgeschlossen.
Eine Information des Kultusministeriums zur Umsetzung der Teststrategie können Sie hier herunterladen.
Hier erhalten Sie einen ersten Einblick wie der Selbsttest in etwa durchgeführt wird:
Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen gelten für sie in der Woche nach den Osterferien (ab 12.04.) die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht in A- und B- Woche) weiter. Es ändert sich also zunächst nichts. Allerdings werden für diese Klassen i.d.R. zwei Schnelltests in dieser Woche durchgeführt.
Wie es ab 19.04. weiter geht, erfahren Sie bis Ende der kommenden Woche an dieser Stelle.