Unterricht ab 19.04.

Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Esslingen unter 200 liegen gilt nachstehende Regelung:

Für folgende Klassen ist ab Montag 19.04.2021 Präsenzunterricht im Wechselbetrieb (A-/B-Woche) vorgesehen:

  • 1BM1, 1BM2, 1KA1, 1KA2, 1KE1, 1KE2, 1KI1, 1LO1, 1LO2, 1SP1
  • 2BM1, 2BM2, 2KI1, 2LO1, 2SP2
  • BKIA, BKIB, BKIC, BKID, BKIIA, BKIIB
  • GEA, GEB, GEC, GED, GJ1A, GJ1B, GJ1C
  • WSIA, WSIB, WSIC, WSIIA, WSIIB
  • VABO

Ob Sie zur A- oder B-Gruppe gehören erfahren Sie von Ihrer Klassenlehrkraft. Wer nicht im Präsenzunterricht ist, muss am Fernunterricht teilnehmen.

Für alle anderen Klassen gilt Fernunterricht.

Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Esslingen an drei Tagen in Folge über 200 liegen, wird ab dem übernächsten Tag auf Fernunterricht für alle Klassen umgestellt. Wir informieren dann an dieser Stelle darüber.

Testpflicht:

Ein negatives Testergebnis ist ab 19.04. für die Teilnahme am Präsenzunterricht Voraussetzung. Die Testung über Selbsttest findet zweimal wöchentlich in der Schule statt und wird durch die Lehrkräfte der jeweils ersten Stunde angeleitet. Ein Einteilung der Klassen für die Testungen finden Sie hier.

Die Durchführung der Testung in der Schule kann nur erfolgen, sofern bei minderjährigen SchülerInnen die Sorgeberechtigten hierzu eine entsprechende Erklärung abgeben. Volljährige Schülerinnen und Schüler können die Erklärung selbst unterschreiben.

Die Erklärung kann hier heruntergeladen werden. Schülerinnen und Schüler müssen das ausgefüllte und unterschriebene Formular am ersten Schultag in der Woche vom 19. April 2021 vorlegen.
Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, ist keine Testung möglich. Ein Schulbesuch ist somit ausgeschlossen.

Eine Information des Kultusministeriums zur Umsetzung der Teststrategie können Sie hier herunterladen.

Hier erhalten Sie einen ersten Einblick wie der Selbsttest in etwa durchgeführt wird:

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